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   BGH, 27.10.2020 - KVR 64/19   

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https://dejure.org/2020,37349
BGH, 27.10.2020 - KVR 64/19 (https://dejure.org/2020,37349)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2020 - KVR 64/19 (https://dejure.org/2020,37349)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2020 - KVR 64/19 (https://dejure.org/2020,37349)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgrund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen bei offenem Verfahrensausgang (hier: Freigabe des Zusammenschlussvorhabens aufgrund Erhöhung der Beteiligung)

  • rewis.io

    Kartellverwaltungssache: Beschwerdebefugnis des Zielunternehmens in der Fusionskontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Aufhebung der Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgrund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen bei offenem Verfahrensausgang (hier: Freigabe des Zusammenschlussvorhabens aufgrund Erhöhung der Beteiligung)

  • datenbank.nwb.de

    Kartellverwaltungssache: Beschwerdebefugnis des Zielunternehmens in der Fusionskontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.09.2007 - KVR 25/06

    Anteilsveräußerung

    Auszug aus BGH, 27.10.2020 - KVR 64/19
    bb) In der Sache "Anteilsveräußerung" (BGH, Beschluss vom 25. September 2007 - KVR 25/06, WuW/E DE-R 2138 Rn. 13 bis 17) war die materielle Beschwer entfallen, nachdem der Beschwerdeführer seinen Anteil am Zielunternehmen nahezu vollständig veräußert hatte.
  • BGH, 31.05.2006 - KVR 1/05

    Call-Option

    Auszug aus BGH, 27.10.2020 - KVR 64/19
    Ist der Verfahrensausgang danach offen, kommt eine Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2006 - KVR 1/05, WuW/E DE-R 1783 - Call Option, juris Rn. 8).
  • BGH, 18.10.2011 - KVR 35/08

    Kartellverwaltungssache: Prüfungsumfang im Kostenverfahren nach Erledigung des

    Auszug aus BGH, 27.10.2020 - KVR 64/19
    Denn es entspricht nicht dem Zweck der Entscheidung über die Kosten nach Erledigung des Rechtsstreits, Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - KVR 35/08, WuW/E DE-R 3465, juris Rn. 4 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2019 - 2 Kart 1/18

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts

    Auszug aus BGH, 27.10.2020 - KVR 64/19
    OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.07.2019 - VI-2 Kart 1/18 [V] -.
  • BGH, 09.10.2012 - KVZ 27/12

    Vorliegen einer materiellen Beschwer bei einer Beschwerde eines Vertragspartners

    Auszug aus BGH, 27.10.2020 - KVR 64/19
    aa) Im Fall KVZ 27/12 (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2012, juris) war das Zielunternehmen durch die Freigabe eines Zusammenschlusses nicht materiell beschwert, weil der in Rede stehende Anteilserwerb in seinem Gesellschaftsvertrag vorgesehen war (zur fehlenden materiellen Beschwer von Vertragsbeteiligten durch eine die Vertragsdurchführung fördernde Verfügung des Kartellamts vgl. auch BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1978 - KVR 7/77, WuW/E BGH 1562, juris Rn. 33 - Air-Conditioning).
  • BGH, 31.10.1978 - KVR 7/77

    Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Air-Conditioning-Anlagen für Kraftwagen

    Auszug aus BGH, 27.10.2020 - KVR 64/19
    aa) Im Fall KVZ 27/12 (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2012, juris) war das Zielunternehmen durch die Freigabe eines Zusammenschlusses nicht materiell beschwert, weil der in Rede stehende Anteilserwerb in seinem Gesellschaftsvertrag vorgesehen war (zur fehlenden materiellen Beschwer von Vertragsbeteiligten durch eine die Vertragsdurchführung fördernde Verfügung des Kartellamts vgl. auch BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1978 - KVR 7/77, WuW/E BGH 1562, juris Rn. 33 - Air-Conditioning).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2020 - 17 U 1/20

    Ablehnung der Eröffnung eines Basiskontos bei begründetem Verdacht der Geldwäsche

    Grundlage der Entscheidung ist lediglich eine summarische Prüfung, bei der das Gericht davon absehen kann, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den hypothetischen Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen zu klären (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - KVR 64/19 -, Rn. 9, juris; BGH, Beschluss vom 30. April 2020 - VII ZB 23/19 -, Rn. 7, juris).
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